Zu Risiken und Nebenwirkung verklage man bitte seinen Netzbetreiber

Nun zur neuen Sicht:
Seit 2004 weigern sich Versicherer wie Allianz und HDI, die Hersteller und Betreiber der Mobilfunktechnologie gegen Schadensersatzklagen zu versichern. "Die elektromagnetische Strahlung gilt als unkalkulierbares Risiko und die gesundheitlichen Schäden sind nicht abschätzbar" so ein Allianz-Sprecher.
Der Ring Deutscher Makler beziffert den Wertverlust von Immobilien auf 50%, wenn diese im Umkreis von Funkmasten liegen. Was nach meiner Meinung nicht stimmt, denn im Kurort Bad Reichenhall statt seit Jahren ein wundervolles Jahrhunderthaus leer und zum Verkauf, da 25 m entfernt ein Sendemast errichtet wurde. Wertverlust 100%.
Es lebe die Buschtrommel! Garantiert strahlungsfrei



Fazit: entweder sind Versicherungsgeber und Hauskäufer vollkommen ignorant, da das Bundesamt für Strahlenschutz diese Sendemasten als völlig unbedenklich freigibt oder die Freigabe des Amts ist gesponsort ...
