Sind die Grooveless für Turniere zugelassen?

Fragen zu bestimmten Golfschlägern und deren Schwungarten
Gast
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Sind die Grooveless für Turniere zugelassen?

Postby Gast » 09.06.2009, 11:16

bin super zufrieden mit meinen schlägern. habe gestern mit unserem pro gespielt. der hat sich garnicht wieder eingekriegt, was ich mir für nen mist gekauft hätte. er sagt die grooveless sind für tuniere verboten. er müßte es schlieslich wissen. kann ich ihm das gegenteil beweisen? zulassungsnummer oder so?

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Postby Moderator » 09.06.2009, 11:23

Jeder Pro sollte mal das Regelbuch gelesen haben. Hat er dieses auch verstanden, wüsste er, dass die Grooveless regelkonform sind.

Zur Sicherheit haben wir die Grooveless von R&A (einschliesslich USGA) freigeben lassen:

Zulassungsnummer Grooveless Blade und Wedges: ES2009-0483
Bescheinigung als Download

Zulassungsnummer Grooveless Cavity: ES2009-0484
Bescheinigung als Download

Die Grooveless sind somit weltweit für Turniere zugelassen.
"Der Zweifel ist der Weisheit Anfang."
René Descartes (1596 - 1650),
Philosoph und Mathematiker

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Postby Lob 64 » 09.06.2009, 15:32

Evtl. kommt der grosse Durchbruch der Groovies , wenn ab 2010 die
UUUU"s verboten sind!!

Gruß Lob :D
Achtung! Heute beginnt der Rest des Lebens.
Habt Spaß

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Postby Gast » 09.06.2009, 21:07

ja da schau her, ich bin ja nicht unsicher gewesen, aber die besserwisser muß man irgendwie stoppen. er war sich so sicher, das er mir einen taylor made satz für 1000,-euro schenken möchte, wenn er daneben liegt. besten dank für die schnelle info. spiele ab donnerstag bei unserer golfwoche mit und freue mich riesig über die neugierigen nasen der unwissenden. die schläger sind toll. und ich geniese jeden "schuß". grüße vom größten bunker der welt.

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Postby Moderator » 10.06.2009, 13:02

1000,-euro schenken möchte
Da sind ja die Grooveless doppelt rentabel: man spielt besser und bekommt noch geldwerten Vorteil dafür :wink:
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Postby Gast » 20.07.2009, 20:01

Hallo Herr Klais,

wir waren heute auf der Insel Rügen (Ostsee), zum Golfen auf der Golfanlage Schloss Karnitz. Da hat man uns erklärt, dass unsere Schläger nicht regelkonform sind, da die Schlagflächen keine Rillen haben. Ist das gewollt oder müssen wir was nacharbeiten? Die Bälle würden dann zu weit fliegen und solche Schläger hat der Pro auch noch nie gesehen. Wir sind aber gut damit zurecht gekommen!

Bitte um schnellstmögliche Rückantwort.

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Postby Moderator » 20.07.2009, 20:02

Hallo,
die Aussage des Pros (?) ist falsch. Im Shop können Sie beim Artikel die Konformität bzgl. Turnierzulassung downloaden.
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LHs
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Postby LHs » 20.07.2009, 20:10

Wie ignorant und desinformiert sind die Pros und Pro-Shops eigentlich?

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Zweierputt
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Postby Zweierputt » 20.07.2009, 22:10

Die Aussage des Pros ist doch völlig regelkonform! Die Regel lautet: Überzeuge Deine Zöglinge, dass sie neue Schläger brauchen, um besser zu spielen und natürlich um weiter zu schlagen. Was Wichtigeres als Weitschlagen gibt's ja eh nicht....

Wie hieß es früher? "Und weiß man's mal nicht so genau, dann schaut man in die EDV", in diesem Fall in die (Überraschung) Golfregeln.

Da steht, dass ein Schläger "nicht in erheblicher Weise von der herkömmlichen und üblichen Form und Machart abweichen" darf (Seite 204, bestimmt ist das in anderen dicken Büchern noch genauer geregelt). Dann heißt es noch (S. 210), dass "die Form des Schlägerkopfes ... im Ganzen glatt" sein muss, mit einer expliziten Ausnahme für Cavitiy-Back-Eisen.

Erst ab Seite 214 wird's unter "5. Schlägfläche" konkreter, und ich mag das hier nicht im Langtext zitieren. Es ist von Eigenschaften die Rede, die nicht wesentlich von denen einer "normalen Stahl-Schlagfläche" abweichen dürfen. Wenn die Grooveless-Ablehnungs-Andere&Neue-Schläger-Empfehlungsfachleute ein fundiertes Gutachten abgeben wollten, dann müssten sie meiner Meinung nach genau diese Regel auswendig aufsagen können! Denn die Rillenlosen sind doch "wesentlich" besser *grins

Natürlich könnten sich diese Burschen auch an den R&A wenden (unter Berufung auf den Einleitungssatz des Anhangs II: Form von Schlägern: "Ein Spieler, der Zweifel hat, ob ein Schläger zulässig ist..." etc.) ... aber sie haben ja gar keinen Zweifel.

Die weiteren Regelungen hinsichtlich Aufrauhung und Oberflächenbeschichtung treffen nicht zu, und dann kommt ab Seite 215 das enorme Regelungskonvolut zum Thema Grooves. Es beginnt mit den Worten: "Hat ein Schläger Rillen und/oder Prägemarken in der Treffzone, so....", und alles weitere zu diesem Thema steht dann hinter diesem "wenn".

Bin sicher, es gibt noch einiges mehr an maßgeblicher Primärliteratur zum Thema, die ich nicht kenne, darunter die auf ebenjener Seite 204 erwähnte "R&A-Veröffentlichung 'A Guide To The Rules On Clubs And Balls'" und bestimmt einen Haufen "Decisions". Darunter aber auch die Zertifizierungen, die Mike Klais vom R&A eingeholt hat. Sicher nicht gratis. Aber auch für die gilt: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Jahrgang, Lebensalter, IQ, Handicap:
Alles über 50.
Tendenz uneinheitlich.

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