Golfregeln

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Greenjudge
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Golfregeln

Postby Greenjudge » 05.03.2010, 14:54

Zu Golfregeln sollte ein eigener Faden installiert werden. Irgendwelche Bedenken?
Hier ein Fall:
Der abgeschlagene Ball landet mitten auf dem Fairway allerdings auf einem dort liegengelassenen Handtuch.
Was ist regelkonform?
a) Ball weiterspielen wie er liegt ?
b) Ball vom Handtuch nehmen, Handtuch beiseite räumen und Ball droppen?
c) Handtuch wegnehmen und Ball an die ursprüngliche Stelle zurücklegen?.
Wir haben im Flight länger diskutiert und sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.

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Lob 64
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Postby Lob 64 » 05.03.2010, 18:37

Gute Idee mit dem eigenen Faden, tauchen immer wieder Fragen auf
der Runde auf, wenn bloß das Wetter besser werden würde.
Gruß Lob
PS: würde zu (b) tendieren , aber nur geraten .
Achtung! Heute beginnt der Rest des Lebens.
Habt Spaß

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Postby Moderator » 07.03.2010, 17:53

Ich würde diese Regel anwenden:

Das Handtuch ist ein bewegliches Hemmnis und darf somit straffrei fortbewegt werden. Bewegt sich dabei der Ball als Folge des Entfernens, muss der Ball zurückgelegt werden. Der Ball darf sogar gereinigt werden, wenn er gemäss Regel 24 aufgenommen worden ist. Es ist unerheblich, wo der Ball liegt (z.B. Bunker, Fairway). Ein bewegliches Hemmnis darf überall auf dem Gelände fortbewegt werden.

Unbewegliches Hemmnis - 24
bei Erleichterung keine Strafe.
Bei Regelverstoß: 2 Strafschläge bzw. Lochverlust.

* Erleichterung durch droppen bei Behinderung von Stand und Schwung z. B. bei Entfernungspfosten, Hindernispfosten, Sprengwasserauslässe und Wegen (mit künstlichen Oberflächen), Bänken, Zäune etc.
* nächstliegenden Punkt ohne Behinderung suchen ( nicht auf das Grün oder ins Hindernis) nicht näher zur Fahne
* eine Schlägerlänge (der Schläger mit dem weitergespielt wird) markieren, innerhalb droppen
* nächster Punkt nicht über, unter oder durch Hemmnis suchen

Bewegliches Hemmnis - 24
bei Erleichterung keine Strafe.
Bei Regelverstoß: 2 Strafschläge bzw. Lochverlust.
Erleichterung durch Wegnehmen z.B. bei Behinderung durch Stühle, Becher, Zigaretten, Körbe, auch im Hindernis

* der Ball darf sich bewegen (zurücklegen)
* kein Recht zu droppen, es sei denn, der Ball liegt auf oder im Hemmnis
"Der Zweifel ist der Weisheit Anfang."
René Descartes (1596 - 1650),
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KK
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Postby KK » 08.03.2010, 08:48

Erleichterung bei unbeweglichem Hemmnis:
Moderator: Erleichterung durch droppen bei Behinderung von Stand und Schwung z. B. bei Entfernungspfosten, Hindernispfosten, Sprengwasserauslässe und Wegen (mit künstlichen Oberflächen), Bänken, Zäune etc.
* nächstliegenden Punkt ohne Behinderung suchen ( nicht auf das Grün oder ins Hindernis) nicht näher zur Fahne
* eine Schlägerlänge (der Schläger mit dem weitergespielt wird) markieren, innerhalb droppen


Nach meinem Kenntnisstand muss die Schlägerlänge nicht mit dem zu spielenden Schläger sondern kann mit einem beliebigen Schläger (also auch langem Putter oder Driver) gemessen werden. Der Nachweis, dass eine Behinderung besteht, ist allerdings mit dem zu spielenden Schläger zu erbringen. Nach dem Droppen kann wieder eine neue Situation entstanden sein kann, so dass auch ein anderer Schläger genommen werden kann. Sollte meine Auffassung falsch sein, bitte berichtigen.
Gruß KK

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McFade
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Postby McFade » 08.03.2010, 17:31

Das geht ja ein wenig durcheinander. Dabei steht alles im Regelbuch.

Der Ball muss unterhalb der Stelle, an der er auf dem Handtuch gelegen hat, gedroppt werden.

Gem. den Definitionen in den Regeln ist ein Handtuch ein bewegliches Hemmnis; es ist künstlich und kann ohne Mühe entfernt werden.
Nach Regel 24-1 b kann der Ball aufgenommen und das Handtuch entfernt werden.
Danach ist der Ball zu droppen und zwar so nah wie möglich der Stelle, an der der Ball auf dem Handtuch lag. Gelegt werden muss er auf dem Grün.

In jedem Fall darf der Ball gereinigt werden. Dazu muss nicht das Hamdtuch benutzt werden, auf dem er gelegen hat.

McFade

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Postby Moderator » 10.03.2010, 14:42

Das geht ja ein wenig durcheinander. Dabei steht alles im Regelbuch.

Der Ball muss unterhalb der Stelle, an der er auf dem Handtuch gelegen hat, gedroppt werden.
Danke für den Hinweis, wobei es so ja schon weiter oben geschrieben steht:

"* kein Recht zu droppen, es sei denn, der Ball liegt auf oder im Hemmnis"

Mike Klais
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Postby McFade » 10.03.2010, 17:53

Mike,
Du hast zwar darauf hingewiesen, dass gedroppt werden muss.
Dein Beitrag beginnt aber mit einer unzutreffenden (von mir fett gedruckten) Aussage:
Ich würde diese Regel anwenden:

Das Handtuch ist ein bewegliches Hemmnis und darf somit straffrei fortbewegt werden. Bewegt sich dabei der Ball als Folge des Entfernens, muss der Ball zurückgelegt werden.
Man muss zwei Fälle auseinanderhalten:
24-1 a Ball liegt nicht auf dem Hemmnis, sondern daneben oder berührt es seitlich. Beispiel: Ball liegt auf abschüssigem Untergrund gegen eine Harke gelehnt.
Das Hemmnis darf entfernt werden und der Ball muss straflos zurückgelegt werden.

24-1 b Ball liegt auf dem Hemmnis (unser Handtuch).
Dann Ball wegnehmen, Hemmnis entfernen und Ball droppen.

Nur zur Klarstellung. :wink:

McFade

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Postby Moderator » 10.03.2010, 19:46

Nur zur Klarstellung.
Absolut klargestellt :wink: :wink: der Text war auch so zu verstehen.

Mike
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Postby Lob 64 » 01.08.2010, 12:53

Hi
bin zur Zeit verletzungsbedingt mit einem Elektrocar auf der Runde.
Darf man das Ding auch beim Turnier benutzen ??
Gruß Helmut
Achtung! Heute beginnt der Rest des Lebens.
Habt Spaß

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Postby KK » 02.08.2010, 09:54

Grundsätzlich ist es nicht verboten, mit einem Car zu spielen. Es ist allerdings in den meisten Clubs in der Rahmenausschreibung für Turniere verboten bzw. an die Vorlage eines Attestes gebunden. Es kommt also immer darauf an, wo man das Turnier spielt.
Weiterhin gute Besserung.

Gruß KK aus SPO

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Postby KK » 04.08.2010, 10:54

Ich hab da mal ne Frage:
Wer benutzt auf der Runde ein Entfernungsmessgerät (Laser oder GPS)?
Viele Clubs haben die Verwendung verboten, so auch der DGV und die Landesgolfverbände auf den Verbandsturnieren. Einige Clubs lassen die Verwendung zu.
Wie steht Ihr dazu?
Grüße
KK

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Carts im Turnier

Postby Ulf » 05.08.2010, 08:34

Hallo,
Grundsätzlich ist es nicht verboten, mit einem Car zu spielen.
Ich wollte mal in einem Turnier mit dem Cart fahren und fragte bei der Turnierleitung nach. Diese teilte mir mit, dass das nicht erlaubt sei, wusste aber nicht warum eigenlich. "Das ist eben so.". I Love IT.

Bei uns im Norden ist dies über Paragraph 10 der Wettspielbedingungen der Region Nord geregelt.

Lieben Gruß
Dein Ulf

P.S.
Lustigerweise weiß ich nicht mehr, warum ich ein Cart haben wollte. Vermutlich wollte ich eins meiner Kinder mitnehmen. Das ich mich über den Veranstalter geärgert habe, weiß ich noch ...

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Postby Lob 64 » 05.08.2010, 10:18

Danke Ulf
Pro Runde max. 4 Strafschjäge !
Kassieren und Fahren !
Gruß Helmut :D
Achtung! Heute beginnt der Rest des Lebens.
Habt Spaß

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KK
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Postby KK » 05.08.2010, 11:43

Die Wettspielbedingungen für die Region Nord gelten direkt für die Verbandsspiele und mittelbar über die Rahmenausschreibungen oder speziellen Ausschreibungen für Turniere der Clubs. Es gibt aber sicherlich Clubs, die die Benutzung von Carts zulassen. Als Beispiel die Rahmenausschreibungs von unserem Club, wo aus gesundheitlichen Gründen (und darum geht es hier ja) die Benutzung erlaubt ist:

7. Caddies, elektrische Golfkarren, Fahren bzw. Mitfahren in Golfwagen (Regel 6-4, Decision 33-1/8:
Der Einsatz von Berufsspielern (Pros) als Caddie ist nicht gestattet.
Jugendlichen sind Caddies (Ausnahme: Turnieren über mehrere Runden) und das Fahren bzw. Mitfahren in motorgetriebene Golfwagen nicht gestattet.
Ein Spieler und sein Caddie müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Bei körperlicher Behinderung bzw. Krankheit, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golfwagen nicht erlaubt, ist die Benutzung nach vorheriger Anmeldung bei der Spielleitung gestattet.
Strafe für Verstoß:
Lochspiel: Lochverlust für jedes Loch, bei dem der Verstoß begangen wur-de, höchstens jedoch zwei Löcher
Zählspiel: Zwei Schläge an jedem Loch, an dem der Verstoß festgestellt wird, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde.
Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spiel zweier Löcher wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus, handelt es sich um das letzte Loch der Runde, an diesem. Der Spieler muss sofort nach Feststellen des Verstoßes die Benutzung des Fahrzeuges einstellen, anderenfalls wird er sowohl im Loch- als auch im Zählspiel disqualifiziert.


Die Idee mit 4 Strafschläge kassieren und weiterfahren geht also auch nicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Cart vermietet wird für ein Turnier, wo keine Carts erlaubt sind. Das widerspricht sich doch.

Gruß
KK

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Postby KK » 05.08.2010, 12:02

Hier noch ein Nachtrag:
Auszug aus dem Spiel- und Wettspielhandbuch 2007 – 2010 des DGV (Seite 99):
Verbot von motorgetriebenen Golf-Carts
Wird gewünscht, dass Spieler während eines Wettspiels laufen müssen, kann bereits in eine Wettspielordnung/Rahmenausschreibung der Mustertext aus Anhang I, Teil C „Beförderung“ der Golfregeln aufgenommen werden.
Die Golfregeln verbieten die Benutzung von Carts auch z. B. nur durch einzelne Teilnehmer eines Wettspiels nicht. In Decision 33-1/8 der „DECISIONS – Entscheidungen zu den Golfregeln“ wird ausgeführt, dass die Nutzung eines Golf-Carts während eines Wettspiels nicht gegen die Golfregeln verstößt, solange die Ausschreibung/Wettspielbedingungen die Nutzung nicht verbieten.
Will man also die Benutzung von Carts unterbinden oder einschränken, hat dies in der Ausschreibung (ggf. Wettspielordnung/ Rahmenausschreibung) zu erfolgen.
Die Vorgabenwirksamkeit wird also keinesfalls dadurch gefährdet, dass einzelne oder alle Spieler ein Cart benutzen.
Ungeachtet dieser Möglichkeit entscheidet stets der Hausrechtsinhaber, ob Golf-Carts zulässig sind.

KK

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Postby aPerfectSwing » 05.08.2010, 12:10

Hallo,

ist das nicht genau das Thema was Helmut auch gefragt hat?
Bei körperlicher Behinderung bzw. Krankheit, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golfwagen nicht erlaubt, ist die Benutzung nach vorheriger Anmeldung bei der Spielleitung gestattet.
Ich würde also versuchen vorher beim Club mit Hinweis auf eine Krankheit, etc... eine Regelung besprechen.

Durch eine Krankheit oder Behinderung ist man ja auch bereits genug gestraft und es geht dann ja darum, überhaupt sinnvoll teilnehmen zu können und nicht darum sich einen Vorteil verschaffen zu können.

Martin

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Postby KK » 05.08.2010, 13:39

ja, ganz genau das ist das, was Helmut gefragt hat. Ich habe bereits weiter oben ohne mitsenden der Vorschriften darauf hingewiesen, dass es in einigen Clubs erlaubt ist, mit dem Cart Golf zu spielen.
Bei uns ist es erlaubt, auch ohne Vorlage eines ärztl. Attestes.
Gruß
KK

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Postby Lob 64 » 05.08.2010, 19:43

Danke ALLEN
Habe bei den Clubs angerufen , waren alle über die Frage erstaaunt !
Nun gut sind wieder 20 Euronen mehr in der Clubkasse !!!
Danke Gruß Helmut
PS : Einer meinte " ICH MÜSSE BEIM SCHLAGEN SELBSTSÄNDIG
STEHEN KÖNNEN " :D
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