Regelfrage zu Trainingstools

Grundlagen, Golfausrüstung und Platzreife
VT
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Regelfrage zu Trainingstools

Postby VT » 19.03.2012, 10:59

Hallo,

die Trainingstools OrangeWhip und IgotchaReady sind im Prinzip gut im Bag mitzunehmen. Sie dienen nicht nur zum Training sondern auch zum Stretchen und zur Erhaltung der Beweglichkeit. Ist es im Turnier während der Runde erlaubt diese Tools zu benutzen. Ich habe die Regeln durchgeschaut, aber habe nichts gefunden, dass die Anwendungen ausdrücklich verbietet, bin mir aber nach wie vor nicht sicher.

Mir geht es darum während langer Wartezeiten am Tee z.B. mit dem Igotchaready ein paar Luftschwünge zu machen. Ich werde mit dem veränderten Schläger schliesslich keinen Ball schlagen und auch nicht das Spiel verzögern. Gibt es sonstige Etiketteregeln, die das verbieten könnten?

Volker

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aPerfectSwing
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OrangeWhip auf der Runde

Postby aPerfectSwing » 19.03.2012, 11:21

Hi Volker,

auf der OrangeWhip Seite ist dazu kalt zu lesen:

1. Is the Orange Whip legal to carry in my golf bag during a competitive round of golf?

Yes, it is legal to carry your Orange Whip in your golf bag. It does not count as a golf club and does not affect the fourteen-club rule. However, using the Orange Whip during a stipulated round other than for stretching is not permitted (e.g., swinging the device).

Orange Whip hat hierzu bei der USGA angefragt.
Ergebnis in Decision 2008- 595

Also mitnehmen zum Dehnen OK. Schwingen verboten.

LG

Martin

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Ulf
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Re: OrangeWhip auf der Runde

Postby Ulf » 19.03.2012, 11:49

Hallo Volker, Martin,

cool, die Frage habe ich auch schon meinen Regel Guru gestellt, der aber - vermutlich weil er kein solches Tool hat - NEIN gesagt hat.

Hier ist das original Schreiben.
Also mitnehmen zum Dehnen OK. Schwingen verboten.
Schon das lässt wieder Fragen offen. In meiner Übersetztung ist "Swinging the Club" einen Ball schlagen. Mache ich also einen Schwung abseits eines Balles damit, ist es für mich OK. Für meinen Ex-Guru ist Streching nicht Schwingen ...

Lieben Gruß
Euer Ulf

P.S.
Das Regelkommitee der Gulf Open hat entschieden, das solche Tools erlaubt sind, solange sie min. 10. Scorekartenlängen vom zu schlagenden Ball entfernt benutzt werden.

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VT
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Postby VT » 19.03.2012, 12:36

Hi Ulf und Martin,

deswegen hatte ich die Frage auch gestellt. Die deutsche Übersetzung von
Regel 14 3a

a) die ihm beim Spielen eines Schlags oder bei seinem Spiel von Nutzen sein könnten; oder

Was ist denn ein künstliches Hilfsmittel was mir beim Spiel von Nutzen ist. Da gibt es wahrlich verschiedenen Ansichten.

@Ulf
Inzwischen bin ich nicht Deiner Ansicht. Da der OW kein Schläger ist, kann mit "swinging the device" auch nicht schlagen nach dem Ball gemeint sein.

Regelt hier in Deutschland so etwas auch der DGV?

Volker

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Slowhand
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Postby Slowhand » 19.03.2012, 12:46

Zunächst musste ich schmunzeln, als ich diese Frage las.

Die Antwort hatte mich dann aber mehr als überrascht und ich konnte feststellen, dass jeder anders an solche Fragen herangeht.

Zunächst war für mich der Orangewhip ein Übungsgerät und somit im Bag erlaubt (nach meiner Einschätzung).
Die Ablehnung erzeugte eine Abwehr bei mir mit dem Rational, dass ich ja auch einen Schläger schwingen könne - dies ist erlaubt.
Allerdings war genau dieser Punkt "zusätzlicher Schläger" wiederum der Trigger, dass es da Regeln an Anzahl und Form gibt.
Insofern ist die Entscheidung durchaus nachvollziehbar.

Spannender wird die Frage natürlich beim "I-Gotcha Ready Swing Weight" - dies sollte man nutzen dürfen - oder?

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VT
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Postby VT » 19.03.2012, 12:52

Spannender wird die Frage natürlich beim "I-Gotcha Ready Swing Weight" - dies sollte man nutzen dürfen - oder?
Hallo Slowhand,

es geht um Regel 14 3
http://www.golf.de/dgv/rules4you/regeln ... regel=14-3

Und der I-gotcha ready ist nun ein künstliches Hilfsmittel? Ich weiss es nicht!

Volker

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Postby Ulf » 19.03.2012, 17:20

Hi,

ich glaube das geht in Ordnung weil,
a) die ihm beim Spielen eines Schlags oder bei seinem Spiel von Nutzen sein könnten; oder
beide Tools nicht während des Schlagens unterstützen, es sei denn Du würdest den iGotchaReady beim Schlagen am Schläger haben.
b) die den Zweck haben, Entfernungen oder Umstände abzuschätzen oder zu messen, die sein Spiel beeinflussen könnten; oder
Auch nicht.
c) die ihm beim Halten des Schlägers von Nutzen sein könnten, außer dass
Nein

LG Dein Ulf

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Postby Professor » 19.03.2012, 17:51

Was ist denn ein künstliches Hilfsmittel was mir beim Spiel von Nutzen ist.
Magnesium!
Mit Gruß, Euer
Professor

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Postby akay » 19.03.2012, 19:53

Was ist denn ein künstliches Hilfsmittel was mir beim Spiel von Nutzen ist.
Magnesium!
Eingeworfen als Tablette (gegen Muskelkrämpfe) oder als Pulver für die Hände bzw. Griffe?

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Postby Ulf » 19.03.2012, 20:12

MagnesiumTabletten waren Lobsangs Durchbruch im Bemühen endlich einstellig zu werden.

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OrangeWhip auf der Runde

Postby aPerfectSwing » 20.03.2012, 06:41

Hi,

@Ulf: Da Du die Spielleitung darstellst kannst Du natürlich entscheiden, dass der OrangeWhip keinen ungebührlichen Vorteil gegenüber anderen Spielern ergibt.
(c) die Spielleitung davon überzeugt ist, dass deren Benutzung dem Spieler keinen ungebührlichen Vorteil gegenüber anderen Spielern gibt.
Aber genau das sehe ich anders. Der OrangeWhip gibt Dir eine Vorbereitung und Rückmeldung über gutes Timing. Der iGotchaReady ist hier ebenfalls ein Vorteil. Um im Schwunggefühl zu bleiben kann man aus meiner Sicht nur die Schläger benutzen.

Martin

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Re: OrangeWhip auf der Runde

Postby Ulf » 20.03.2012, 19:49

Aber genau das sehe ich anders. Der OrangeWhip gibt Dir eine Vorbereitung und Rückmeldung über gutes Timing. Der iGotchaReady ist hier ebenfalls ein Vorteil. Um im Schwunggefühl zu bleiben kann man aus meiner Sicht nur die Schläger benutzen.
Aber genau da ist Dein Denkfehler, Martin. Es geht in den Regeln und den Decisions dazu immer um den Schlag selbst, oder das Abschätzen von Entfernungen, nicht aber ums Stretching. Da könnte man auch gleich verbieten mit 2 oder drei Schlägern Probesschwünge zu machen...
Ja. Das Verbot in Regel 14-3, Ausrüstung auf ungebräuchliche Art zu verwenden, bezieht sich nur auf Schläge, die zum Spielergebnis des Spielers zählen, nicht jedoch auf Übungsschwünge oder Übungsschläge.
Wer davor Angst hat, dem kann bestimmt der Fitter des Vertrauens einen Regelkonformen sehr schweren Schlägerkopf auf einem megaflexiblen regelkonformen langen Schaft montieren. So von der Art wäre das auch ein Orangewhip.

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Slowhand
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Postby Slowhand » 20.03.2012, 21:24

Wer davor Angst hat, dem kann bestimmt der Fitter des Vertrauens einen Regelkonformen sehr schweren Schlägerkopf auf einem megaflexiblen regelkonformen langen Schaft montieren. So von der Art wäre das auch ein Orangewhip.
Aber bitteschön an die maximal zulässige Schlägerzahl denken...

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Denkfehler?

Postby aPerfectSwing » 20.03.2012, 21:45

Hi,
Aber genau da ist Dein Denkfehler, Martin.
Das kann sein.

Abgesehen von der Interpretation finde ich es ansonsten gut, eigentlich nur Basisdinge auf der Runde zu benutzen. Schläger, Handschuh, Tee und Bälle. Entfernungsmesser sind da auch schon so eine Sache.

Der Grundcharakter wäre für mich: Keep it simple:-)
Und das, obwohl ich je selbst so ein Technikfreak bin...

Martin

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Erife
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Postby Erife » 20.03.2012, 22:46

Seit Anfang des Jahres habe ich eine S1 von Garmin im Einsatz. Junge, wie oft ich mich verschätze. Ich bemühe mich aber immer sehr genau zu schätzen, was ganz nahe am Grün und bei 100m und mehr ganz gut geht. Alles dazwischen macht die Uhr leichter, auch auf dem Heimatplatz, den man andauernd spielt.

Wurde nicht letztes Jahr eine Proette disqualifiziert weil sie mit einem Schwunggewicht an einem normalen Schläger ein paar Schwünge in der Wartezeit machte um warm zu bleiben? Kann mich leider nicht mehr an die zitierte Regel erinnern, aber ich würde es nicht riskieren...

http://www.examiner.com/golf-in-nationa ... calls-foul

http://www.usga.org/Rule-Books/Rules-of-Golf/Rule-14

Eri

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VT
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Postby VT » 21.03.2012, 08:09

Na Prima,

vielen Dank Erife! Das ist doch genau der Hinweis den wir gebraucht haben! Dann liegt Ulf mit seiner Meinung zu den Decisions doch nicht ganz richtig, denn dieser zitierte Fall von Julie Inkster passt doch ganz genau zu dem Igotchaready. Wahrscheinlich hat sie den sogar benutzt :D

Volker

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Postby Ulf » 21.03.2012, 10:12

Hi,

ohjemine. Schon bei meiner Rechtsvorlesung (damals) hatte ich so meine Herausforderung mit dem geschriebenen Recht. Man muss halt wissen, wie es ist. Wenn jemand schon mal die Descisions zu den Golfregeln in der Hand gehabt hat, weiß worüber ich rede.

Ich habe mit dem Regelkommitee Rücksprache gehalten und wir sind übereingekommen die Nutzung dieser Aufwärmtools während des Turniers auf eine basisdemokratische Grundsatzentscheidung basieren zu lassen.
:D

Chapeau Martin! 2 Auf für Dich.

Lieben Gruß
Euer Ulf

Auch nicht schlecht:
Tour officials should stop basing their rulings on what couch potatoes tell them they see on their screens.

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Slowhand
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Postby Slowhand » 21.03.2012, 10:20

Na Prima,

vielen Dank Erife! Das ist doch genau der Hinweis den wir gebraucht haben! Dann liegt Ulf mit seiner Meinung zu den Decisions doch nicht ganz richtig, denn dieser zitierte Fall von Julie Inkster passt doch ganz genau zu dem Igotchaready. Wahrscheinlich hat sie den sogar benutzt :D

Volker
Naja, bei "einem von uns" wird wohl kein Fernsehzuschauer anrufen, um eine Disqualifikation zu erwirken! 8)

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Postby VT » 12.02.2014, 09:21

Neues Beispiel zu Regel 14-3. D.A Points ist in Pebble Beach disqualifiziert worden, weil er ein paar Schwungübungen mit Hilfsmittel unter dem Arm gemacht hat, um sich bei Regen aufzuwärmen. Zu sehen ist das im Video ab 0:30

http://www.golfchannel.com/news/golftal ... ctice-aid/

Das zeigt wohl wie hart die Regel ausgelegt werden kann.

Volker

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